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   LAG Rheinland-Pfalz, 20.08.2014 - 4 Sa 3/14   

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https://dejure.org/2014,41817
LAG Rheinland-Pfalz, 20.08.2014 - 4 Sa 3/14 (https://dejure.org/2014,41817)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20.08.2014 - 4 Sa 3/14 (https://dejure.org/2014,41817)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20. August 2014 - 4 Sa 3/14 (https://dejure.org/2014,41817)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 611 Abs 1 BGB, § 612 Abs 2 BGB
    Ehegattenarbeitsverhältnis auf familienrechtlicher Grundlage

  • IWW

    § 69 Abs. 2 ArbGG, § ... 812 BGB, § 612 Abs. 2 BGB, § 611 BGB, § 9 Nr. 1 AÃÂœG, § 10 Abs. 1 AÃÂœG, § 10 Abs. 2 AÃÂœG, § 1 AÃÂœG, § 10 Abs. 2 Satz 2 AÃÂœG, § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 611 Abs. 1 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG, § 72 a ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unbegründete Vergütungsklage gegen Ehegatten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unbegründete Vergütungsklage gegen Ehegatten

  • rechtsportal.de

    Unbegründete Vergütungsklage gegen Ehegatten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Wertende Betrachtung entscheidet über mitarbeitende Familienangehörige als abhängig Beschäftigte

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Schleswig-Holstein, 30.08.2006 - 3 Sa 156/06

    Arbeitsverhältnis, Ehe, Ehegattenverhältnis, Ehegatteninnenverhältnis, Zuordnung,

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.08.2014 - 4 Sa 3/14
    Auf welcher Rechtsgrundlage erbrachte Leistungen letztendlich beruhen, muss individuell bewertet werden, wobei z.B. neben der Eingliederung in den Betrieb auch die Höhe der Bezüge im Verhältnis zu der zu verrichtenden Tätigkeit und der Vergleich mit fremden Arbeitskräften von entscheidender Bedeutung sein können (LAG Rheinland-Pfalz v. 28.07.2014 - 4 Ta 142/14 - zitiert nach Juris - LAG Rheinland-Pfalz v. 21.01.2002 - 7 Sa 1390/01 - zitiert nach Juris; LAG Schleswig-Holstein v. 30.08.2006 - 3 Sa 156/06 - LAGE § 611 BGB 2002 Ehegattenarbeitsverhältnis Nr. 1).
  • BAG, 19.07.1973 - 5 AZR 46/73

    Ehemann - OHG - Ehefrau - Vergütungsanspruch - Arbeitsverhältnis - Ausdrückliche

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.08.2014 - 4 Sa 3/14
    Erforderlich ist insoweit vielmehr, dass ein Ehegatte wissentlich und willentlich im Rahmen einer gegenüber ihm bestehenden persönlichen Abhängigkeit erbrachte Tätigkeiten des anderen Ehegatten als eine (vertraglich) geschuldete Dienstleistung entgegen genommen hat (BAG v. 19.07.1973 - 5 AZR 46/73 - zu § 611 BGB faktisches Arbeitsverhältnis).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.01.2002 - 7 Sa 1390/01

    Arbeitnehmereigenschaft von mitarbeitenden Familienangehörigen;

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.08.2014 - 4 Sa 3/14
    Auf welcher Rechtsgrundlage erbrachte Leistungen letztendlich beruhen, muss individuell bewertet werden, wobei z.B. neben der Eingliederung in den Betrieb auch die Höhe der Bezüge im Verhältnis zu der zu verrichtenden Tätigkeit und der Vergleich mit fremden Arbeitskräften von entscheidender Bedeutung sein können (LAG Rheinland-Pfalz v. 28.07.2014 - 4 Ta 142/14 - zitiert nach Juris - LAG Rheinland-Pfalz v. 21.01.2002 - 7 Sa 1390/01 - zitiert nach Juris; LAG Schleswig-Holstein v. 30.08.2006 - 3 Sa 156/06 - LAGE § 611 BGB 2002 Ehegattenarbeitsverhältnis Nr. 1).
  • LAG Niedersachsen, 26.06.2000 - 10 Ta 210/00

    Wirksamkeit einer Kündigung und Anspruch auf Entgeltzahlung; Definition des

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.08.2014 - 4 Sa 3/14
    Ein Arbeitsverhältnis liegt in der Regel vor, wenn der eine Ehegatte im Betrieb des anderen Ehegatten weisungsgebundene Tätigkeiten verrichtet, in den Betrieb eingegliedert ist und für seine Tätigkeit ein Entgelt erhält, das über ein bloßes Taschengeld oder die Gewährung von Unterhalt hinaus geht und nicht außer Verhältnis zu Umfang und Art der verrichteten Tätigkeit steht (LAG Niedersachsen v. 26.06.2006 - 10 Ta 210/00 - zitiert nach Juris).
  • LAG Hessen, 14.10.2022 - 10 Sa 586/22

    Arbeitgeber i.S.d. Verfahrenstarifverträge des Baugewerbes; Schlüssige Begründung

    Hält sich die Arbeit im Rahmen üblicher Mitarbeit und fehlt es an einer Weisungsabhängigkeit bzw. einer Eingliederung in den Betrieb, so ist Rechtsgrundlage letztlich kein Arbeitsverhältnis (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 20. August 2014 - 4 Sa 3/14 - Juris; Schulz NZA 2010, 75).
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